Kreishandwerkerschaft begrüßt Meisterprämie

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach dem 1. Januar 2018 ihre Meisterprüfung vor einer hessischen Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsplatz in Hessen haben, können innerhalb von sechs Wochen nach der Prüfung eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro beantragen.

Als einen positiven Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Geschäftsführer Jürgen Altenhof die Meisterprämie und verwies auf die Möglichkeit, noch Anträge für dieses Jahr zu stellen. Die Prämie hilft Absolventen, neben dem Meister-Bafög, die Kosten zur Meisterausbildung, die je nach Beruf zwischen 8.000 und 20.000 € betragen, zu drücken. Trotz der Förderung sei allerdings die Meisterausbildung gegenüber der kostenfreien akademischen Bildung in Universitäten und Hochschulen immer noch klar benachteiligt, sagte Altenhof.


Bürokratie

Die Meisterausbildung wird nicht in allen Bundesländern mit einer Prämie unterstützt. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen sowie im Saarland können jeweils 1.000 €, in Bayern und Brandenburg jeweils 1.500 € beantragt werden. Besonders großzügig ist das Land Niedersachsen das 4.000 € Förderung vergibt. So positiv die Förderung auch sei, so wäre eine praxisnähere Lösung von Vorteil, sagte Altenhof, da mit der Meisterprämie auch Hürden verbunden seien. Beispielsweise gehen Meisterschüler leer aus, wenn sie eine Meisterschule im Nachbarbundesland besuchen, wenn die Weiterbildung auch in Hessen möglich wäre. Zudem müssen Anträge innerhalb von sechs Wochen nach Ablegung der Prüfung erfolgen. Hier wäre es wünschenswert, wenn in dem Jahr in dem die Meisterprüfung abgelegt wurde, auch der Antrag gestellt werden könne. 


Information und Antrag: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, Rudolf-Harbig-Straße 6, 34576 Homberg. <link https: www.handwerk-schwalm-eder.de>www.handwerk-schwalm-eder.de 


Bild: Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

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